Rahmenbedingungen
Kosten
Bei psychischen Störungen kann die Psychotherapie über die Grund- oder Zusatzversicherung abgerechnet werden. Die Abrechnung über die Grundversicherung erfolgt nach dem kantonal einheitlichen Tarif. Dazu braucht es eine Anordnung durch einen Facharzt für Allgemeine Innere Medizin (z.B. Hausärztin), in Psychiatrie und Psychotherapie und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.
Die Therapie kann auch selbst bezahlt werden. Das Einzelsetting dauert 50 Minuten und der entsprechende Ansatz beträgt CHF 180.00. Dies beinhaltet die Vor- und Nachbereitung. Länger dauernde Sitzungen können vereinbart werden und nach Aufwand verrechnet. Versicherungsberichte und Arbeit in Abwesenheit werden nach Aufwand verrechnet.
Opferhilfe & Unfallversicherung
Wenn Ihre psychischen Beschwerden im Zusammenhang mit physischer oder psychischer Gewalt stehen, besteht die Möglichkeit, bei der Opferhilfe einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Handelt es sich um psychische Folgen eines Unfalls, kann – nach Antragstellung – die Unfallversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen.
Stornierung
Die Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Bei einer verspäteten Absage wird eine Unkostengebühr von CHF 130 erhoben.
Datenschutz & Schweigepflicht
Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht. Keine Daten werden ohne Ihr Wissen an Drittpersonen weitergegeben. Ich folge den Vorgaben des Fachverbandes: www.psychologie.ch. Meine Krankenakten führe ich elektronisch und können von Ihnen eingesehen werden.